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Energieausweis

Energieausweis
Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.
Sie brauchen nur dann einen Bedarfsausweis, wenn das Bauantragsdatum Ihres Gebäudes vor dem 1. November 1977 liegt, es nicht mehr als 4 Wohnungen hat und noch nicht energetisch saniert wurde. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben. Durch die neue Energieeinsparverordnung, wurde der Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend eingeführt. Gebäudeeigentümer deren Haus Baujahr 1965 oder älter ist müssen ab sofort bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen können. Für später errichtete Wohngebäude wird der Ausweis ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Nichtwohngebäude werden ab dem 1. Juli 2009 Pflicht.
Bedarfsorientierter Ausweis
Der bedarfsorientierte Ausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzer verhalten. Die Farbverlauf Skala im Bedarfs Ausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergie bedarf. Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. Der Primär Energiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.b. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Der Primär EW Energiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primär Energiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.
Verbrauchs orientierter Ausweis
Der Verbrauchs orientierte Ausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäude
Bewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines Standort bezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen. Das Ergebnis im Verbrauchs ausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.